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A Selbstverständnis
In unserem Leitbild sind die erzieherischen und gesellschaftlichen Grundsätze, nach denen an unserer Schule unterrichtet wird, zusammengefasst. Daraus lassen sich bezogen auf das Hausaufgabenkonzept unserer Schule verschiedene Ziele ableiten.
Jedem Kind soll vermittelt werden, dass es sich lohnt, Pflichten zu erfüllen und Aufgaben zu erledigen.
Wir nehmen jeden Einzelnen wahr, um zu sehen, wann jemand sich in unserer Gemeinschaft nicht wohl fühlt, wann jemand der Hilfe bedarf.
Wir alle möchten darauf achten, dass bei aller Arbeit für den Lernfortschritt stets der Mensch, der einzelne Schüler, der einzelne Lehrer im Mittelpunkt steht. (Leitbild der Albert-Schweitzer-Realschule). Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, Verantwortung für ihren Lernprozess zu übernehmen und Pflichten zu erfüllen.
Das Hausaufgabenkonzept soll dazu dienen den Kindern ihre Pflichten zu erklären und ihnen zu zeigen, warum es wichtig ist diese Pflichten einzuhalten. Uns ist jedes einzelne Kind so wichtig, dass wir uns sehr viel Mühe geben dies jedem Kind deutlich zu machen. Die Funktion der Hausaufgaben ist im Erlass erklärt. Die Aufgabe der Lehrkräfte und Eltern ist es, die Kinder zu motivieren sich selbstständig mit den Unterrichtsthemen auseinanderzusetzen, damit sie durch die Übung Erfolg in ihrem Lernprozess und im Unterricht erleben und dadurch motiviert werden, sich anzustrengen. Es geht bei der Bearbeitung von Hausaufgaben auch um die Entwicklung fachlicher Kompetenzen.
Gerade bei der Bearbeitung von Hausaufgaben ist die Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule sehr wichtig. Wir haben uns in unserem Leitbild zum Ziel gesetzt, Familie in die Schule mit einzubinden. „Auch die Eltern sollen sich in diesem Sinne als Teil der Schulgemeinschaft verstehen, sich mitverantwortlich für ein gelungenes Schulleben fühlen und um eine gute Zusammenarbeit gebeten werden.“ (Leitbild der Albert-Schweitzer-Realschule)
Das Hausaufgabenkonzept dient der Information über den Sinn und Zweck von Hausaufgaben und der Information über die zu erfüllenden Pflichten von Eltern, Lehrkräften und Kindern. Das Konzept hilft, die Rolle der Schule, Rolle der Eltern und die Rolle des Kindes zu klären und soll für Transparenz im Vorgehen der Schule sorgen. Unser wichtigstes Anliegen ist es dabei, die Eltern darin zu unterstützen, ihren Kindern genügend strukturelle Hilfe zu geben, damit diese ihre Aufgaben selbstständig erledigen können. Hierzu stellt die Schule verschiedene Unterstützungsangebote bereit.
B Pflichten für Lehrkräfte, Schüler / -innen und Eltern
Die Lehrkraft sollte
HA klar und verständlich formulieren
genügend Zeit einplanen, damit die Schülerinnen und Schüler die Hausaufgaben notieren können,
HA an dem Tag im Klassenbuch eintragen, an dem sie erteilt wurden,
HA mit anderen Lehrkräften, die in der Klasse unterrichten, abstimmen
HA kontrollieren
Eltern auf dem ersten Elternabend über das Hausaufgabenkonzept informieren
positive Rückmeldung geben
Der/die Schüler(in) sollte
sich die HA im Schulplaner notieren,
einen Wochenzeitplan zum Erledigen von HA aufstellen (an welchem Tag habe ich Zeit, die HA für welche Fächer zu erledigen?)
HA vollständig und eigenständig anfertigen
vergessene HA zur nächsten Unterrichtsstunde des Faches nachholen und unaufgefordert vorzeigen
sich z.B. im Krankheitsfall selbstständig nach HA erkundigen
Die Eltern/Erziehungsberechtigten sollten
einen angemessenen Arbeitsplatz bereitstellen
Interesse an den HA zeigen, etwas Positives über die Arbeit des Kindes sagen
das Kind Probleme selbstständig lösen lassen
ihrem Kind Zeit geben und konsequent darauf achten, dass die Zeit zum Erledigen der Aufgaben genutzt wird
ihrem Kind Mut machen
loben, sich über gelungene Arbeiten freuen, nicht nur nach Fehlern suchen und kritisieren
sich z.B. im Krankheitsfall selbstständig nach HA erkundigen,
Falls das Anfertigen einer HA einmal nicht möglich ist, wird dies von den Eltern durch eine kurze schriftliche Notiz in den Schulplaner an die Lehrkraft mitgeteilt.
C Grenzen der schulischen Möglichkeiten
Sind seitens der Schule alle Hilfen angeboten worden und sollte keine der unten genannten Maßnahmen innerhalb eines angemessenen Zeitraumes zur Verbesserung führen, hat die Schule keine weiteren Möglichkeiten, den Schüler bzw. die Schülerin zu fördern. Die Verantwortung für die Konsequenzen liegt dann ausschließlich bei den Schülerinnen bzw. Schülern und den Erziehungsberechtigten. Das Angebot der Nutzung unserer Hilfen in der Schule bleibt natürlich weiterhin bestehen.
D Maßnahmenkatalog
Information |
Die rechtlichen Vorgaben des Hausaufgabenkonzepts werden den Eltern zu Beginn des 5. Schuljahres auf einem Elternabend vorgestellt (s. Grundsätze Hausaufg.) |
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Kontrolle |
Dokumentation der nicht gemachten Hausaufgaben im Klassenbuch durch die Fachlehrer ist Pflicht |
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Abweichungen vom erwarteten Arbeitsverhalten |
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Stufe I |
Bei Häufung: insgesamt 5 Hausaufgaben in allen Fächern laut Liste im Klassenbuch |
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Maßnahme |
Erziehungsmaßnahme: Nacharbeit (möglichst am selben Tag) und vorherige schriftliche (Anlage 1) telefonische Information der Eltern |
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Stufe 2 |
Weitere fünf fehlende Hausaufgaben (10 HA) |
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Maßnahme |
1. Herabsetzung der Bewertung im Arbeitsverhalten um eine Stufe 2. a) Erziehungsmaßnahme: Zwei Nacharbeiten pro Woche (Information an die Eltern, Anlage 2 mit Hinweis auf Pflichtgespräch) b) Gespräch des Klassenlehrers mit den Eltern über ihre Verpflichtung gemäß Schulgesetz und Erlass, die Kinder anzuleiten, ihre Hausaufgaben zu machen. (Aktennotiz des Gespräches) |
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Stufe 3 |
Weitere fünf fehlende Hausaufgaben (15 HA) |
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Maßnahme |
1. Herabsetzung der Bewertung im Arbeitsverhalten um zwei Stufen 2. a) Erziehungsmaßnahme: Zwei Nacharbeiten pro Woche (Information an die Eltern, Anlage 3 mit Einladung) b) Gespräch des Klassenlehrers und des Schulleiters mit den Eltern über ihre Verpflichtung gemäß Schulgesetz und Erlass, die Kinder anzuleiten, ihre Hausaufgaben zu machen. (Aktennotiz des Gespräches) Empfehlung, eine Beratungsstelle aufzusuchen Hinweis auf mögliche Einschaltung des Jugendamtes!! Hinweis: ab jetzt Ordnungsmaßnahmen!! |
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Stufe 4 |
Weitere fehlende Hausaufgaben (20 HA) |
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Maßnahmen |
Klassenkonferenz: Ordnungsmaßnahmen |
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Stufe 5 |
Keine Veränderung des Schülerverhaltens |
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Maßnahme |
Einschaltung des Jugendamt |
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31. 10. 2024 – 01. 11. 2024
Albert-Schweitzer-Realschule