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Schulordnung

Das gute Beispiel ist nicht eine Möglichkeit, andere Menschen zu beeinflussen, es ist die einzige.“ (Albert Schweitzer)

 

  • Ich möchte respektvoll und höflich an unserer Schule behandelt werden, deshalb begegne ich allen mit Respekt und Wertschätzung.

  • Ich möchte gemeinsam lernen und angemessene Leistungen bringen, deshalb störe und behindere ich niemanden beim Lernen und Lehren.

  • Ich möchte optimal arbeiten können und mich wohl fühlen, deshalb gehe ich sorgsam mit der Ausstattung unserer Schule um und halte sie sauber.

  • Ich möchte mich sicher fühlen an unserer Schule und nicht ausgegrenzt werden, deshalb sage ich „Nein“ zu körperlicher und seelischer Gewalt. Ich verhalte mich fair und tolerant.

 

Regelungen

 

1. Vor dem Unterricht

1.1    Die Schülerinnen und Schüler dürfen sich morgens vor dem Schulbeginn in der Pausenhalle aufhalten. Der Aufenthalt in den Klassenräumen, der oberen Etage und in den Treppenhäusern ist nicht gestattet.

1.2    Jacken und Mäntel werden auf die Garderobenständer gehängt und kommen nicht mit in die Klasse.

1.3    Ist die Lehrkraft 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht in der Klasse, fragt die Klassensprecherin oder der Klassensprecher im Lehrerzimmer oder Sekretariat nach.

1.4    Das wiederholte unentschuldigte Zuspätkommen zum Unterricht geht in die Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens ein.

 

2. Pausen

2.1    Die großen Pausen sind zur Entspannung und Erholung, zum Essen und Trinken und zur Bewegung an der frischen Luft gedacht. Die gesamte Schülerschaft geht auf den Pausenhof (Ausnahme: Aufsicht durch die Klasse 10.), der Aufenthalt auf den Fluren ist nicht erlaubt. Die Klassenräume werden vom Lehrer verschlossen, wenn alle Schüler den Raum verlassen haben.

2.2    Auf den Grünflächen des Schulhofes können Schülerinnen und Schüler in Maßen toben und Ball spielen. Die gepflasterten Flächen sowie das Rondell sind für eine ruhige Pausengestaltung vorgesehen. Ein Schul-Sanitätsdienst ist eingerichtet. Das Schulgelände darf in den Pausen nicht verlassen werden.

2.3    Der Hofdienst ist von den Schülern dem Vertretungsplan zu entnehmen.

2.4    In den beiden großen Pausen ist der Kiosk geöffnet. Die Reihenfolge und Ordnung ist einzuhalten.

2.5    Auch Lehrerinnen und Lehrer brauchen in den großen Pausen ihre Ruhe. In dringenden Fällen wendet euch an die Aufsicht führenden Lehrerinnen und Lehrer.

2.6    In den kleinen Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler im Klassenraum auf und verhalten sich ruhig.

2.7    Die Toiletten sind sauber zu halten. Sie sind keine Aufenthaltsräume.

2.8    Die Notausgänge dürfen nur in besonderen Notlagen verwendet werden.

 

3.    Unterricht

3.1    Während der Unterrichtszeit und in den Pausen tragen unsere Schülerinnen und Schüler angemessene Kleidung.

3.2    Das Kauen von Kaugummi, das Tragen von Kopfbedeckungen (z. B. Mützen und Cappies) und Mänteln oder Jacken ist während des Unterrichts im Allgemeinen untersagt.

3.3    Während der Unterrichtszeit im Schulhaus und auf dem Schulgelände verhalten sich die Schülerinnen und Schüler ruhig.

3.4    Bei anhaltenden Unterrichtsstörungen erhalten die Schüler einen Reflexionsbogen, der auch den Eltern zur Kenntnis kommt. Kommt es trotz des pädagogischen Einsatzes von Eltern und Lehrkraft nicht zu einer Verbesserung so kann dieses Fehlverhalten in der Beurteilung zum Sozialverhalten berücksichtigt bzw. im Rahmen einer Klassenkonferenz behandelt werden.

3.5    Mobile Endgeräte jeglicher Art wie z.B. Smartphones und Tablets sind auf dem Schulgelände und im Schulgebäude auszuschalten. Eine gezielte Nutzung der Geräte im Unterricht nach Absprache mit der Lehrkraft ist davon ausgenommen. Bild- und Tonaufzeichnungen sind in Schule und Unterricht verboten. Davon kann eine Ausnahme gemacht werden, wenn der Lehrer Bild- und Tonaufzeichnungen für seinen Unterricht nutzen möchte. Das Recht am eigenen Bild und am gesprochenen Wort ist grundsätzlich zu achten.

Bei Zuwiderhandlungen können ein befristetes Verbot oder Erziehungsmaßnahmen ausgesprochen werden. Bei wiederholten Verstößen kommt eine Ordnungsmaßnahme in Betracht.

3.6    Nach jeder Stunde sorgt der Klassendienst für eine saubere Tafel. Wenn die Schüler zur Pause oder zum Wechsel in den Fachraum die Klasse verlassen, schaltet der Klassendienst das Licht aus und schließt die Fenster. Das spart Energie und schont die Umwelt. Der Klassendienst (zwei Personen) wird vom Klassenlehrer bestimmt.

 

4. Unterrichtsende

4.1    Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schülerinnen und Schüler die Klassenräume und gehen auf direktem Weg nach Hause (ansonsten besteht kein Versicherungsschutz), wenn sie nicht auf den Bus warten müssen oder weitere offizielle Termine in der Schule haben. Die Klassenzimmerfenster werden geschlossen und die Stühle hochgestellt. Der Klassenraum wird sauber hinterlassen. Der Klassendienst kontrolliert den Zustand des Klassenraums. Aufgrund des Wertes unserer technischen Einrichtungsgegenstände verschließt der Lehrer den Klassenraum am Unterrichtsende.

 

5. Unterrichtsversäumnisse

5.1    Am Tag des Fehlens eines Schülers/einer Schülerin ist ein entschuldigender Eintrag im Schülerheft zu tätigen. Dieser ist am nächsten Tag vorzulegen.

5.2    Bei mehrtägigem Fehlen ist die Schule am 3. Tag schriftlich zu unterrichten. Unterbleibt diese Information, setzt sich die Klassenlehrkraft telefonisch oder schriftlich mit den Erziehungsberechtigten in Verbindung. Liegt trotz dieses Hinweises nach drei Schultagen diese Entschuldigung nicht vor, handelt es sich um unentschuldigtes Fehlen. Eine durch kurzfristiges, unentschuldigtes Fehlen auf diese Weise versäumte Arbeit wird als Arbeitsverweigerung mit einer Sechs bewertet. Die Erziehungsberechtigten werden darüber durch die Klassen- oder Fachlehrkraft informiert.

5.3    Über Beurlaubungen von bis zu zwei Tagen entscheidet die Klassenleitung. Über längere Beurlaubungen von Schülerinnen und Schülern sowie vor und nach den Ferien entscheidet die Schulleitung. In allen Fällen sind die Anträge mit dem entsprechenden Vordruck mindestens eine Woche vorher schriftlich durch die Erziehungsberechtigten zu stellen.

 

6. Verhütung von Unfällen und Sachschäden
6.1    Allen Schülerinnen und Schülern ist während der Schul- und Unterrichtszeit grundsätzlich das Verlassen des Schulgeländes untersagt. Bei Zuwiderhandeln wird keine Haftung übernommen.

6.2    Alle müssen sich so verhalten, dass andere nicht zu Schaden kommen.

6.3    Wegen der großen Unfallgefahr ist das Sitzen auf Fensterbänken, Geländern und Treppen untersagt.

6.4    Es ist verboten, auf dem Schulgelände Eisbahnen anzulegen und Schneebälle zu werfen.

6.5    Wertgegenstände und Bargeld bleiben zu Hause. Bei Verlust oder Beschädigung besteht kein Versicherungsschutz.

6.6    Das Mitbringen von Laserpointern ist für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich verboten.

6.7    Die Nutzung von Inlinern, Skateboards, Waveboards, City-Rollern etc. ist auf dem Schulgelände nicht erlaubt.

 

Beschlossen in der Gesamtkonferenz am 18.05.2015

Kontakt

Bei Fragen melden Sie sich gerne bei uns:

 

Telefon: ( 04442 ) 921170

Fax: ( 04442 ) 921172

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Adresse: Klapphakenstraße 31, 49393 Lohne

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