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Satzungen

I. Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr
 

§ 1 Name Der Verein hat den Namen „Freunde und Förderer der Albert-Schweitzer-Realschule Lohne“. Er ist in das Vereinsregister einzutragen.

 

§ 2 Sitz Der Verein hat seinen Sitz in 49393 Lohne, Klapphakenstr. 31.


§ 3 Zweck Der Verein fördert die Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Albert-Schweitzer-Realschule Lohne und leistet einen Beitrag zur Jugendpflege und Jugendförderung. Er tut dies durch Bereitstellung finanzieller Mittel für den personellen und sachlichen Ausbau der Schule.
 

§ 4 Zweckbindung

1. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

2. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigen wirtschaftliche Zwecke.

 

§ 5 Mittel

1. Die zur Erreichung seiner Zwecke nötigen Mittel erwirbt der Verein durch

a) Mitgliedsbeiträge

b) Spenden und Stiftungen

c) sonstige Erträge.

2. Die Höhe des Mindestbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

 

§ 6 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
 

II. Mitgliedschaft

 

§ 7 Mitglieder

Mitglied des Vereins kann werden a) jede natürliche Person b) jede juristische Person c) andere Vereinigungen
 

§ 8 Erwerb der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftliche Anmeldung beim Vorstand und Aufnahme durch den Vorstand.

2. Die Mitgliedschaft wird mit der Aushändigung einer Aufnahmebestätigung wirksam.

 

§ 9 Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Die Mitglieder sind verpflichtet, a) die Ziele des Vereins nach besten Kräften zu fördern, b) den laufenden Jahresbeitrag bargeldlos zu leisten.

2. Die Mitglieder haben das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung und sind berechtigt, dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge vorzulegen.
 

§ 10 Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch 1. Austritt 2. Ausschluss Der Austritt kann nur schriftlich erfolgen mit vierteljährlicher Kündigungsfrist zum Ende des Geschäftsjahres.Der Ausschluss kann erfolgen, a) wenn ein Mitglied länger als ein Jahr mit seinen Beiträgen im Rückstand ist und trotz Mahnung nicht innerhalb von drei Monaten bezahlt hat (Stundung kann gewährt werden), b) wenn ein Mitglied den Zwecken des Vereins zuwider handelt. c) Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Berufung an die Mitgliederversammlung ist zulässig. Rückzahlung geleisteter Beiträge findet weder bei Austritt noch bei Ausschluss statt. Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied bleibt verpflichtet, den im letzten Jahr seiner Mitgliedschaft fälligen Jahresbeitrag zu zahlen.


III. Verwaltung des Vereins§ 11 Organe

Die Organe des Vereins sind

a) der Vorstand

b) der Förderungsausschuss

c) die Mitgliederversammlung


§ 12 Vorstand

1. Der Gesamtvorstand besteht aus

a) dem/der 1. Vorsitzenden

b) zwei stellvertretenden Vorsitzenden

c) dem/der Schriftführer/in

d) dem/der Kassierer/in

2. Der Vorstand wird in der Mitgliederversammlung auf drei Jahre gewählt.

3. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die 1. Vorsitzende und zwei stellvertretende Vorsitzende. Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein allein, die beiden stellvertretenden Vorsitzenden vertreten den Verein gemeinsam. Im Innenverhältnis gilt, dass die beiden stellvertretenden Vorsitzenden nur handeln dürfen, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist.

4. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegt die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

5. Der Vorstand verabschiedet den vom Förderungsausschuss beantragten Verteilungsplan für die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel. Eine Ablehnung des beantragten Verteilungsplanes muss begründet werden.

6. Der/die Kassierer/in verwaltet die Vereinskasse. Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des/der Kassierer/s/in und eines weiteren Vorstandsmitgliedes. Der Vorsitzende erteilt dem Kassierer Vollmacht für die Bank etc.

7. Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes haben die übrigen Vorstandsmitglieder das Recht, einen Ersatzmann bis zur nächsten Mitgliederversammlung zu bestellen.


§ 13 Förderungsausschuss

1. Der Förderungsausschuss hat die Aufgabe, den Verteilungsplan für die zur Verfügung stehenden Mittel zu erarbeiten. Er beantragt die Verteilung der Mittel beim Vorstand.

2. Der Förderungsausschuss besteht aus a) vier Mitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören dürfen und von denen mindestens zwei der Elternschaft angehören müssen, b) einem Vorstandsmitglied, das zur Elternschaft gehört c) zwei Lehrkräften der Albert-Schweitzer-Realschule Lohne, die der Mitglieder-versammlung von der Lehrerkonferenz der Schule vorgeschlagen werden.

3. Die unter c) genannten Ausschussmitglieder sind Angehörige der Albert-Schweitzer-Realschule Lohne, aber nicht notwendig Mitglieder des Vereins.

4. Wenn der vom Förderungsausschuss beantragte Verteilungsplan durch den Vorstand abgelehnt worden ist, muss der Ausschuss seinen Antrag erneut beraten. Wird auch ein zweiter Antrag abgelehnt, so kann der Ausschuss vom Vorstand die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verlangen. Mit der Einladung sind den Mitgliedern die abweichenden Standpunkte von Förderungsausschuss und Vorstand mitzuteilen.
 

§ 14 Mitgliederversammlung

1. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird mindestens einmal jährlich durch den Vorstand einberufen.

2. Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.

3. Der Vorstand muss eine Mitgliederversammlung einberufen, wenn dies mit Angabe des Zwecks beantragt wird: a) von einem Zehntel der Mitglieder, b) vom Förderungsausschuss, c) von den Kassenprüfern.

4. Zu den Mitgliederversammlungen wird schriftlich mit einer Einladungsfrist von 10 Tagen unter Angabe der Tagesordnung eingeladen. Beschlussvorlagen, die sich auf Satzungsänderungen beziehen, müssen zwei Wochen vor der Sitzung zugestellt sein.

 

§ 15 Aufgaben der Mitgliederversammlung

1. Wahl des Vorstandes

2. Wahl des Förderungsausschusses

3. Wahl der Kassenprüfer

Kontakt

Bei Fragen melden Sie sich gerne bei uns:

 

Telefon: ( 04442 ) 921170

Fax: ( 04442 ) 921172

E-Mail:

Adresse: Klapphakenstraße 31, 49393 Lohne

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